PKW-Klassen
Klasse B / BF 17 Ausbildung
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse B Ausbildung mit Automatikfahrzeug
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM – Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
18 Jahre Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM – Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
18 Jahre Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse BE (Anhänger)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz: B (BF17)
Eingeschlossene Klasse: keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Vorbesitz: B (BF17)
Eingeschlossene Klasse: keine