Klasse B / BF 17 mit Schlüsselzahl B 197
Im Zuge der Elektromobilität denkt die Regierung nun um. Zukünftig soll jeder Fahrschüler seinen Führerschein grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug machen, später aber dennoch Schaltwagen fahren dürfen. Möglich wird das über eine in die Fahrausbildung integrierte Schulung auf einem Schaltwagen. Der Führerscheinbewerber absolviert während seiner Ausbildung min. 10 Fahrstunden + eine 15 minütige Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer auf einem Schaltwagen.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM – Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Eingeschlossene Klassen: AM, L