Klasse D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 24 Jahre
Die Klassen D kann erworben werden:

a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, die eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

b) bereits mit 20 Jahren, die eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;

d) bereits mit 21 Jahren, die als Führer

  1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
  2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden

e) bereits mit 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

Vorbesitz: Führerscheinklasse B

Eingeschlossene Klassen: D1

Fahrschule Dupper Hof

Friedrichstraße 38
95028 Hof

Tel.: 0177 2702552

Anmeldung:

Mo.-Mi.: 18:00 – 18:30 Uhr

Unterricht:

Mo.-Mi.: 18:30 – 20.00 Uhr